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Luftaufnahmen in Perfektion

Alles nötige für Ihr Projekt vorhanden

Qualifikation

Fernpilotenausweis A2
  • EU-Kompetenznachweis A1/A3 sowie EU-Fernpilotenzeugnis A2 Zugelassener Fernpilot gemäß EU-Verordnung    (2019/947) – berechtigt zum Betrieb von Drohnen auch in der Nähe unbeteiligter Personen und in der offenen Kategorie. 

 

  • Registrierter Drohnenbetreiber beim Luftfahrt Bundesamt (LBA)

Offiziell registriert gemäß EU-Drohnenverordnung – alle Drohnenflüge erfolgen unter einer gültigen Betreiber-ID (eID) nach § 13 EU-DVO 2019/947.

Rechtliche Sicherheit

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Bei AirCreation achte ich darauf, dass jede Drohnenaufnahme gesetzeskonform und sicher erfolgt. Ich befolge alle aktuellen Vorschriften der Luftfahrtbehörden, berücksichtige Datenschutzbestimmungen und sorge dafür, dass Fluggenehmigungen rechtzeitig eingeholt werden, sofern erforderlich. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bereich Luftbilder können meine Kunden sicher sein, dass ihre Luftbildaufnahmen risikofrei und professionell umgesetzt werden. Meine Sorgfalt und Expertise gewährleisten, dass jeder Auftrag den rechtlichen Anforderungen entspricht und ich stets verantwortungsvoll handle.

Versichrt

Gewerbe Haftpflichtversicherung
  • Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz mit einer Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Versichert sind alle Einsätze im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften inkl. autonomer Flugmodi (z. B. Waypoints, Follow-me)​​

DSGVO-konforme Luftaufnahmen durch Drohnen

 

Der Schutz Ihrer Daten steht bei mir an erster Stelle. Alle Luftbilder und drohnenaufnahmen, die ich erstelle, werden sicher auf deutschen Servern gespeichert und ausschließlich für den vereinbarten Zweck genutzt. Ich halte mich strikt an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sorge dafür, dass Ihre luftbildaufnahmen vertraulich und rechtlich abgesichert behandelt werden. Vertrauen Sie auf professionelle drohnenaufnahmen, ohne Datenschutzrisiken einzugehen.


Sichere Flüge mit Drohnen

 

AirCreation steht für einen verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Einsatz von Drohnentechnologie.
Als zertifizierter Drohnenpilot (EU-Fernpilotenzeugnis A2) verfüge ich über die notwendige Fachkenntnis, um luftbilder sicher, effizient und vorschriftsgemäß durchzuführen. Geflogen wird ausschließlich in der Open Kategorie.

  • Flüge erfolgen unter strikter Einhaltung der aktuellen EU-Drohnenverordnung (VO (EU) 2019/947)

  • Genehmigungen, Flugzonenfreigaben und Meldepflichten werden projektbezogen geprüft und eingeholt

Kategorie A1 – Kurz & knapp erklärt

 

Alle Drohnenflüge werden ausschließlich in der Open-Kategorie A1 durchgeführt, unter Einhaltung aller geltenden Sicherheits- und Datenschutzvorschriften 

 

1. Einsatzgebiet 

  • Flüge über Menschen dürfen stattfinden, jedoch nicht über Menschenansammlungen (mehrere Personen dicht beieinander).

  • Erlaubt in Wohn-, Geschäfts- und Erholungsgebieten.

2. Maximale Drohnengröße & Gewicht 

  • Drohnengewicht: unter 900 Gramm (z.B. DJI Mini 3 Pro).

3. Maximale Flughöhe 

  • Maximal 120 Meter über dem Boden.

4. Flugregeln & Abstände 

  • Mindestabstand zu unbeteiligten Personen: grundsätzlich keine Mindestabstände vorgeschrieben (anders als in A3).

  • Kein Flug über Menschenmengen oder Veranstaltungen.

  • Sichtweite: Drohne muss stets in Sichtweite geflogen werden (First Person View (FPV) ohne Beobachter nicht erlaubt).

5. Pilotenausbildung & Zertifikate 

  • EU-Kompetenznachweis A1/A3 notwendig.

  • Online-Theorieprüfung und Registrierung als Drohnenpilot in manchen Ländern erforderlich (z.B. Deutschland).

6. Kennzeichnungspflicht der Drohne 

  • Drohne muss mit einer gültigen CE-Klasse C0 oder C1 gekennzeichnet sein (je nach Gewicht und Ausstattung).

7. Besondere Verbote 

  • Kein Flug in Flugverbotszonen ohne Sondergenehmigung (z.B. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Autobahnen).

Genehmigungen & Flugzonen – verstehen 

Nicht jeder Drohnenflug ist überall sofort erlaubt. In bestimmten Gebieten gelten Einschränkungen, die ich als Drohnenfotograf natürlich für Sie im Vorfeld prüfe. 

Was bedeutet das konkret? 

  • Geozonen sind digitale Luftraumgrenzen, in denen Drohnenflüge ganz oder teilweise eingeschränkt sind – z. B. rund um Flughäfen, Industrieanlagen oder Naturschutzgebiete.

  • Kontrollzonen (CTR) befinden sich meist in der Nähe von Flughäfen. Hier dürfen Drohnen nur mit vorheriger Freigabe durch die Flugsicherung fliegen.

  • Auch für sensible Bereiche wie Wohngebiete, Krankenhäuser oder Menschenansammlungen gelten besondere Regeln.

Was heißt das für Sie? 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Ich übernehme: 

  • die Prüfung der örtlichen Gegebenheiten,

  • die Klärung, ob eine Genehmigung notwendig ist,

  • sowie die Beantragung aller nötigen Freigaben – rechtssicher und professionell.

So können Sie sicher sein, dass der Einsatz Ihrer Drohnenaufnahmen legal, sicher und störungsfrei abläuft. 

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